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BKartA Beschluss vom 27.08.2010 - VK 3 - 84/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe „Wirkstoffbezogene Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V”. der Vergabe „Wirkstoffbezogene Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V der …”, Lose 20 und 38

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.05.2011; Aktenzeichen VII-Verg 8/11)

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladene zu 5) trägt ihre Kosten selbst.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig ein Offenes Verfahren zur Vergabe des Auftrages „Wirkstoffbezogene Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V der …” für insgesamt … Wirkstoffe mit jeweils 3 Rahmenvertragspartnern durch (Tag der Absendung der Bekanntmachung: … 2010).

Die Antragstellerin (ASt) gab fristgerecht Angebote zu den Losen 20 und 38 ab. Ebenso beteiligten sich an der Ausschreibung für die Lose 20 und 38 die Beigeladenen (Bg) zu 1) und 5). Die Bg zu 1) und 5) sind Unternehmen der …-Unternehmensgruppe. Die Bg zu 1) hat ihren Geschäftssitz in … angemeldet, die Bg zu 5) in …. Der einzige Geschäftsführer der Bg zu 1), Herr …, ist zugleich einer von zwei Prokuristen sowie von drei Geschäftsführern der Bg zu 5), allerdings dort nicht alleinvertretungsberechtigt. Der Prokurist der Bg zu 1), Herr …, ist gleichzeitig Prokurist bei der Bg zu 5). Das Angebot der Bg zu 1) wurde vom Geschäftsführer der Bg zu 1) … und dem Prokuristen … unterzeichnet. Das Angebot der Bg zu 5) wurde vom alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Bg zum 5), …, und dem Prokuristen … unterzeichnet.

Durch ...

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