Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 16.02.2006 - IX B 173/05 (NV) (veröffentlicht am 05.04.2006)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Restwertabschreibungen nach § 4 Abs. 3 FördG

 

Leitsatz (NV)

1. Gemäß § 4 Abs. 3 FördG ist der nach Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen verbleibende Restwert der durch das FördG begünstigten Aufwendungen im Begünstigungszeitraum in gleichen Jahresbeträgen abzusetzen. Eine andere, die Nachholung von früheren Beträgen ermöglichende Verteilung innerhalb des Begünstigungszeitraumes scheidet damit aus.

2. Lineare Absetzungen für Abnutzung kommen bei den nach § 4 Abs. 3 FördG zu verteilenden Aufwendungen während des Begünstigungszeitraums nicht in Betracht.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FördG § 4 Abs. 3; EStG § 7 Abs. 4

 

Verfahrensgang

Sächsisches FG (Urteil vom 18.08.2005; Aktenzeichen 2 K 528/03)

 

Gründe

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.

1. Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  1. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) kommt nicht in Betracht. Die streitige Rechtsfrage, ob in verschiedenen Jahren irrtümlich nicht in Anspruch genommene Restwertabschreibungen innerhalb des durch § 4 Abs. 3 des Fördergebietsgesetzes (FördG) vorgegebenen Zeitraumes in einem späteren Jahr nachgeholt werden können, ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903, m.w.N.). Nach dem vom FG zur Begründung seiner Entscheidung in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 3. Juli 1984 IX R 45/84 (BFHE 141, 518, BStBl II 1984, 709) können versehentlich unterlassene erhöhte Absetzungen nach § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nicht nachgeholt werden, weil nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift während des Begünstigungszeitraums von zehn Jahren jährlich höchstens 10 v.H. der begünstigten Aufwendungen abgezogen werden können. Das FG hat diese Grundsätze zutreffend auf den Streitfall übertragen. Gemäß § 4 Abs. 3 FördG ist der nach Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen verbleibende Restwert der durch das Fördergebietsgesetz begünstigten Aufwendungen im Begünstigungszeitraum in gleichen Jahresbeträgen abzusetzen. Eine andere, die Nachholung von früheren Beträgen ermöglichende Verteilung innerhalb des Begünstigungszeitraumes scheidet damit aus.

2. Eine Entscheidung des BFH ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO erforderlich.

a) Entgegen der Auffassung der Kläger ist das FG mit seiner Entscheidung nicht von dem Urteil in BFHE 141, 518, BStBl II 1984, 709 abgewichen. Es geht vielmehr --wie dieses-- von der (zutreffenden) Auffassung aus, dass die während des Begünstigungszeitraumes nicht nachholbaren Abschreibungen nach dessen Ablauf in die Bemessungsgrundlage für die dann nach allgemeinen Grundsätzen zulässigen Absetzungen für Abnutzung (AfA) eingehen.

b) Das FG hat im Streitjahr lineare AfA nicht nur für die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern auch für die durch das Fördergebietsgesetz begünstigten nachträglichen Herstellungskosten zum Abzug zugelassen, obwohl deren Restwert (nur) gemäß § 4 Abs. 3 FördG zu verteilen war (s. dazu FG Köln, Urteil vom 12. Februar 2003 12 K 3628/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 136, 137; nachfolgend --entsprechend dem Revisionsgegenstand nur zur Frage des Beginns der Restwertabschreibung-- BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 48/03, BFH/NV 2004, 1255; vgl. auch Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/ Main vom 18. Oktober 1999 S 1988 - A - 37 - St II 24, Deutsches Steuerrecht 2000, 733). Der hierin liegende Rechtsfehler des FG vermag eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung jedoch nicht zu rechtfertigen (s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 46).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1496297

BFH/NV 2006, 1085

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren