Tenor
I. Der vom Schiedsgericht (bestehend aus den Rechtsanwälten ..., ... und ...) im Schiedsverfahren zwischen der Antragsgegnerin zu 1) als Schiedsklägerin sowie der Antragstellerin zu 1) als Schiedsbeklagter zu 1), dem Antragsteller zu 2) als Schiedsbeklagtem zu 3), der Antragstellerin zu 3) als Schiedsbeklagter zu 4) und dem Nebenintervenienten als Schiedsbeklagtem zu 2) in München erlassene Anerkenntnis-Teil- und Endschiedsspruch vom 29. Januar 2025 wird mit folgendem Inhalt
I. Die Schiedsbeklagten zu 3) und zu 4) werden verurteilt, die als Anlage K 9 vorgelegte Einnahmenüberschussrechnung der ... [Antragstellerin zu 1], München zum 31. Dezember 2017 samt den Modifikationen aus dem "Gutachten im Schiedsverfahren" des Sachverständigen ... vom 2. Juli 2023 (aus denen sich ein Jahresergebnis 2017 iHv EUR 539.314,94 ergibt) sowie die dort unter Ziffer 4.2.5 genannte Gewinnverteilung 2017 (aus der sich für die Schiedsklägerin ein Gewinnanteil iHv EUR 173.415,32 ergibt) samt dem genannten Bestand des Partnerkontos ... [Antragsgegnerin] zum 31. Dezember 2017 iHv EUR 183.575,19 festzustellen.
II. Die Schiedsbeklagten zu 1), 2), 3) und 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Schiedsklägerin EUR 183.575,19, nebst Zinsen in Höhe von 1%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, höchstens jedoch mit jährlich 8 % und mindestens jährlich 6 % seit 14. Februar 2018, zu bezahlen.
IV. Die Widerklage wird abgewiesen.
V. Von den Kosten des Schiedsverfahrens trägt die Schiedsklägerin 28 %, die Schiedsbeklagte zu 1) 40,2 %, die Schiedsbeklagten zu 3) und 4) jeweils 15,9 %. Der Schiedsbeklagte zu 2) hat keine Kosten zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten des Ergänzungsgutachtens des Sachverständigen ... - diese haben die Schiedsbeklagten zu 1), 3) und 4) gesamtverbindlich...