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BayObLG Beschluss vom 22.11.2002 - 4Z Sch 13/02

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Leitsatz (amtlich)

Ein kalifornischer Schiedsspruch, der gemäß Section 1287.4. des kalifornischen Code of Civil Procedure durch das zuständige kalifornische Gericht bestätigt wurde, kann für vollstreckbar erklärt werden, selbst wenn die den Schiedsspruch bestätigende Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

 

Normenkette

ZPO § 1061

 

Tenor

I. Das Schiedsgericht erließ in Los Angeles am 11.12.2001 folgenden Schiedsspruch:

„1. Nach Maßgabe der ‚Notice of Assignment and Distributor's Acceptance …’ vom 11.2.2000 (hierin als ‚Notice of Assignment’ bezeichnet) hat die Klägerin (welche in der Notice of Assignment als ‚Darlehensgeberin’ bezeichnet wird) Anspruch auf Zahlung der Mindestgarantie/Lizenzgebühr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Schedule A, und zwar wie folgt:

(a) US $ 5.287.500 bei Aushändigung der Anlage ‚A-3’ (im Original: exhibit ‚A-3’) gem. Unterabs. (i) in Schedule A zur Notice of Assignment.

(b) US $ 5.287.500 sind nunmehr nach Maßgabe der Bestimmungen der Notice of Assignment fällig.

2. Darüber hinaus hat die Klägerin Anspruch auf den Erhalt von Zinsen in Höhe des im Staate Kalifornien geltenden gesetzlichen Satzes wie folgt:

(a) auf US $ 5.287.500 seit dem 5.2.2001,

(b) auf US $ 5.287.500 seit dem 19.2.2001.

3. Der Film wurde in uneingeschränkter Übereinstimmung mit dem Verleihvertrag und der Notice of Assignment geliefert, so dass die der Notice of Assignment beigefügte A-1-Bescheinigung (im Original: A-1 certificate) zu unterfertigen und auszuhändigen war (im Original: should have been executed and delivered). Dementsprechend habe ich für den Rechtsbeistand der Klägerin eine A-3-Bescheinigung (im Original: A-3 certificate) in jener Form unterfertigt und übergeben, welche aus dem jeweiligen Anhang zur Notice of Assignment hervorgeht.

4. Der A. werden keine Ko...

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