Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsbeschwerde. Rechtsbeschwerdebegründung. Urteil. Urteilszustellung. Zustellungsanordnung. Urteilsaufhebung. Zurückverweisung. Sachrüge. Bußgeld. Schuldspruch. Rechtsfolgenausspruch. Auflage. Auflagenverstoß. Betreiber. Wirt. Gastwirt. Gastwirtschaft. Schankwirtschaft. Imbisswirtschaft. Bar. Gaststättenerlaubnis. Erlaubnisbescheid. Bestandskraft. bestandskräftig. Wirksamkeit. Vollziehbarkeit. Unanfechtbarkeit. Musik. Hintergrundmusik. Musikanlage. Pegel-Begrenzer. laut. Lautstärke. Lärm. Lärmbelästigung. Beschallung. Polizei. Kontrolle. Unterhaltung. Verständigung. schreien. Tatgericht. Feststellungen. Beweiswürdigung. ortsanwesend. ortsabwesend. Zurechnung. Täterschaft. Teilnahme. Tun. Unterlassen. Betroffeneneinlassung. Auswahl. Bestellung. Fahrlässigkeit. bewusst. unbewusst. Kenntnis. Mitarbeiter. Schuld. Schuldform. Organisationsverschulden. Rechtsfeindschaft. Sorgfalt. Übertragung. Überwachung. Uneinsichtigkeit. Vorahndung. Vorahndungslage. Warnfunktion. Prozessverhalten
Leitsatz (amtlich)
1. Zur Begründung eines fahrlässigen Verstoßes gegen erteilte Auflagen genügt es nicht, dass der abwesende Betroffene die "notwendigen Vorkehrungen" hätte treffen müssen. Kommt die Aufgabenübertragung auf einen Dritten in Betracht, so muss näher dargelegt werden, inwiefern der Übertragende die Pflicht verletzt hat, einen Beauftragten sorgfältig auszuwählen, zu bestellen oder zu überwachen.
2. Die Uneinsichtigkeit eines Betroffenen kann nur dann bußgelderhöhend berücksichtigt werden, wenn sein Prozessverhalten bei der Art seiner Tat und nach seiner Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt.
Normenkette
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 28 Abs. 1 Nr. 2; OWiG §§ 9, 71 Abs. 1, § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1...