Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Jahresarbeitsverdienst. fingierte Formalversicherung des Geschäftsführers einer "Ein-Mann-GmbH. Lohnsammelnachweisverfahren. Vertrauenstatbestand. Frage des zugrunde zulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier: Mindestjahresarbeitsverdienst) bei einer fingierten Formalversicherung des Geschäftsführers einer "Ein-Mann-GmbH" bei unbeanstandet von dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entgegengenommenen Beiträge im Lohnsammelnachweisverfahren. Verletztenrente
Leitsatz (amtlich)
Zur Frage des zugrunde zulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier: Mindestjahresarbeitsverdienst) bei einer fingierten Formalversicherung des Geschäftsführers einer "Ein-Mann-GmbH" bei unbeanstandet von dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entgegengenommenen Beiträge im Lohnsammelnachweisverfahren:
Der Gesellschafter-Geschäftsführer, der sich als Unternehmer hätte freiwillig gesetzlich unfallversichern können, ist nicht besser zu stellen als ein Unternehmer, der tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und entsprechend der Satzung der Berufsgenossenschaft von einer Versicherung über den Mindestjahresarbeitsverdienst hinaus abgesehen hat.
Orientierungssatz
Werden im Lohnnachweis nicht versicherte Personen oder Personen ohne nähere Erläuterung aufgeführt, ist kein Vertrauensschutz gerechtfertigt. Eine Formalversicherung liegt ausnahmsweise dann vor, wenn dem Unfallversicherungsträger bei der erforderlichen Aufmerksamkeit hätte auffallen müssen, dass in den Lohnnachweisen nicht versicherte Personen aufgeführt wurden und er langjährig Beiträge nach Maßgabe dieser Lohnnachweise erhoben hat, ohne seinerseits irgendwelche Erhebungen und Freistellungen zu veranlassen.
Normenkette
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, §...