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Bayerisches LSG Urteil vom 25.06.2009 - L 14 KG 15/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes. Zuflussprinzip. kurze Zeit iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG. Bezüge für besondere Ausbildungszwecke. Büchergeld

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das im Rahmen eines Stipendiums gezahlte Büchergeld bleibt gemäß § 2 Abs 2 S 5 BKGG (juris: BKGG 1996) bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge iS des § 2 Abs 2 S 2 BKGG außer Betracht.

2. Für Nachzahlungen gilt auch im BKGG das Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 2 EStG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.02.2011; Aktenzeichen B 10 KG 5/09 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28. Mai 2008 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 4. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. November 2007 abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Kindergeld für das Jahr 2007.

Der 1955 geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und Pastor der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Im Rahmen dieses öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses war er ab Juli 2005 in Peru eingesetzt. 2008 kehrte er nach Deutschland zurück.

Die Beklagte bewilligte dem Kläger ab August 2005 Kindergeld (u.a.) für seine 1982 geborene, in Deutschland studierende Tochter N. (Tochter) in Höhe von 154,00 € monatlich (Bescheid vom 18. Oktober 2005).

In einem Antrag auf Weiterbewilligung des Kindergeldes nach Heirat der Tochter (im Juli 2006) vom 11. September 2006 gab der Kläger zu den Einkünften und Bezügen seiner Tochter an, sie erhalte für 2006 und voraussichtlich auch 2007 ein Grundstipendium und Büchergeld in Höhe von insgesamt 420,00 € monatlich. Beigefügt war ein Bescheid der Stiftung der Deutschen Wirtschaft für Qualifizie...

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BSG B 10 KG 5/09 R
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