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Bayerisches LSG Urteil vom 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattungspflicht von Leistungen für behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfB. fiktives Arbeitsentgelt. Bundesagentur für Arbeit. Kostenträger. Rechtsmäßigkeit der aufsichtsrechtlichen Weisung

 

Leitsatz (amtlich)

Aufsichtsrechtliche Weisung, Erstattung der Leistungen für behinderte Menschen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für Behinderte

 

Orientierungssatz

Zur Erstattung von Beiträgen für behinderte Menschen, die sich im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte befinden, wenn diesen tatsächlich kein Arbeitsentgelt ausgezahlt wird.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 07.12.2010; Aktenzeichen B 11 AL 74/10 B)

 

Tenor

I. Die aufsichtliche Weisung der Beklagten vom 15.10.2007 wird aufgehoben.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer rechtsaufsichtlichen Weisung der Beklagten vom 15.10.2007, durch welche die Klägerin angewiesen wurde, Abrechnungen der Träger anerkannter Werkstätten für Behinderte (WfB) für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich nach § 40 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu begleichen.

Die Beklagte erstattete seit ca. 30 Jahren die Beiträge zur Rentenversicherung in Fällen, in denen sich behinderte Menschen im Arbeitsbereich wie auch im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfB befanden.

Mit Schreiben vom 27.10.2006 wies das Bundesversicherungsamt (BVA) die Beklagte darauf hin, diese Erstattungspraxis werde als rechtswidrig angesehen. Nach eigener Prüfung änderte die Beklagte ihr Erstattungsverfahren. Mit Schreiben vom 31.07.2007 informierte sie die Klägerin darüber, dass diese zur Erstattung der Bei...

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