rechtskräftig
Verfahrensgang
SG Würzburg (Entscheidung vom 25.10.1993; Aktenzeichen S 4 Ar 259/91) |
Tenor
I. Das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.10.1993 wird in Ziffer I und II abgeändert. Die Beigeladene wird unter Abänderung des Bescheides vom 11.01.1995 verurteilt, bei der Altersrente der Klägerin die Zeit vom 01.01.1966 bis 31.12.1977 als Beitragszeit gemäß § 15 FRG zu 6/6 zu berücksichtigen.
II. Die Beigeladene hat der Klägerin 2/3 der Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten, in welchem Umfang Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bei der Rente der Klägerin zu berücksichtigen sind.
Die am ... 1935 geborene Klägerin ist am 30.04.1985 aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt; sie ist Inhaberin des Vertriebenenausweises "A".
Im Dezember 1985 stellte die Klägerin bei der LVA Hessen einen Antrag auf Kontenklärung. Sie legte ua eine Bescheinigung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in Stroiesti vom 07.02.1985 vor, wonach sie dort als Genossenschaftsmitglied im Pflanzenbausektor von 1962 bis 1977 gearbeitet habe. Bei der LVA Unterfranken ist am 03.08.1987 die Adeverinta Nr 923 dieser Genossenschaft vom 13.07.1987 eingegangen. Diese enthält Angaben über die Arbeitszeiten von 1967 bis 1977, aufgeschlüsselt nach Arbeitstagen und Arbeitsnormen. Das "realisierte Gesamt-Arbeitsalter" habe drei Jahre betragen. Auf Anfrage der Beklagten teilte die Klägerin mit, ihr sei von den rumänischen Arbeitsnormen nichts bekannt gewesen. Ihr sei ein Stück Ackerland für Getreideanbau zugeteilt gewesen, ferner ein Stück für Kartoffeln und weitere Flächen für Mais und Rüben. Fast alle Arbeiten hätten mit der Hand verrichtet werden müssen; die Arbeiten hätten bis Deze...