Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Krankenhaus. Abrechnungsstreit. Vergütungsanspruch eines Krankenhauses infolge ärztlicher Aufnahmeprüfung aufgrund Pflegesatzvereinbarung in Bayern. umgehende Zahlungspflicht der Krankenkasse. Beweislast für Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung beim Krankenhausträger. Grundsatz von Treu und Glauben
Leitsatz (amtlich)
Krankenhausabrechnungsstreit: Zur Fälligkeitsbestimmung nach Pflegesatzvereinbarung.
Orientierungssatz
1. Hat ein Krankenhaus am Aufnahmetag des Patienten die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit geprüft und in Anwendung der medizinischen Regeln mit konkret benannten gesundheitsbedingten Gründen bejaht, so besteht bei erfolgter Behandlung - auch, wenn aufgrund von Stellungnahmen des MDK die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung in Frage gestellt wird - ein Vergütungsanspruch des Krankenhauses aufgrund der nach § 18 Abs 2 KHG abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarungen (hier: in Bayern).
2. Unzumutbare Härten entstehen durch eine umgehende Zahlungspflicht der Krankenkasse nicht, denn für den Fall der Nichterweislichkeit der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit verbleibt die materielle Beweisführungslast beim Krankenhausträger (vgl BSG vom 30.6.2009 - B 1 KR 24/08 R = BSGE 104, 15 = SozR 4-2500 § 109 Nr 17).
3. Aus den Grundsätzen von Treu und Glauben, die im Verhältnis zwischen den Krankenhäusern und der Krankenkasse anzuwenden sind, ergibt sich nichts Anderes.
Nachgehend
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 17. Oktober 2012 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 8.052,95 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit...