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Bayerisches LSG Urteil vom 09.12.2015 - L 2 U 496/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Latrogene Medikamentenabhängigkeit und medikamenteninduzierter Kopfschmerz als Unfallfolgen

 

Leitsatz (amtlich)

Treten infolge eines Unfalls mit Schädel Hirn Trauma Kopfschmerzen auf und wird eine daraus resultierende Medikamentenabhängigkeit, insbesondere von Opiaten, durch Heilbehandlungen des Unfallversicherungsträgers ausgeweitet oder verstärkt, kann auch der medikamenteninduzierte Kopfschmerz Unfallfolge sein.

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 24.10.2012 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 29.07.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2011 und unter Abänderung des Bescheides vom 05.02.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2011 verurteilt, dem Kläger aufgrund des Arbeitsunfalles vom 18.01.2006 eine Verletztenrente nach einer MdE von 40 v. H. ab 01.01.2009 zu gewähren.

II. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten sind die Unfallfolgen und der Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) anlässlich des Arbeitsunfalls vom 18.01.2006 streitig.

Am 18.01.2006 rutschte der 1962 geborene Kläger auf dem Weg von zu Hause zu seiner Arbeitsstätte auf einer Eisplatte aus und fiel auf den Hinterkopf. Daraufhin begab er sich ins Klinikum A-Stadt zur Behandlung. Dort schilderte er Kopfschmerzen, keine Bewusstlosigkeit, jedoch eine retrograde Amnesie für einen Zeitraum von 1 min. Er war örtlich, zeitlich und zur Person orientiert. Am Schädel fand sich eine okzipital (= am Hinterhaupt gelegen) quer verlaufende Hautverletzung von ca. 5 cm Länge und 5 ...

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