Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungs- gegen einen Rentenversicherungsträger wegen während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung einem Leistungsberechtigten weiter erbrachter Leistungen nach dem SGB 2
Leitsatz (amtlich)
Ein Erstattungsanspruch eines Grundsicherungs- gegen einen Rentenversicherungsträger wegen Leistungen nach dem SGB II, die der Grundsicherungsträger während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung einem Leistungsberechtigten weiter erbringt, setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 18.09.2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch der Berufungsinstanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 1.099,44 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung von Arbeitslosengeld II in Höhe von 1.099,44 Euro hat.
Die 1969 geborene R. M. (im Folgenden Versicherte) beantragte bei der Beklagten am 25.01.2017 die Gewährung einer Leistung zur stationären medizinischen Rehabilitation. Die Versicherte gab hierbei an, dass der Antrag auf Aufforderung der Agentur für Arbeit gestellt worden sei. Infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sei sie seit 16.07.2016 arbeitsunfähig. Sie sei gegenwärtig nicht erwerbstätig, arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld II. Die Fragen 14.2 des Ant...