Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. Unzulässigkeit der Berufung. Fehlen der Parteifähigkeit einer liquidatorlosen wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren gelöschten GmbH. Streitwerterhöhung durch Säumniszuschläge
Leitsatz (amtlich)
1. Die Berufung einer liquidatorlosen wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren gelöschten GmbH ist unzulässig.
2. Säumniszuschläge erhöhen den Streitwert.
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 04.08.2009 wird als unzulässig verworfen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III. Der Streitwert wird auf EUR 1.411.764,91 festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig sind Beitragsnachforderungen auf Grund einer Betriebsprüfung.
Die Klägerin war eine im Handelsregister des Amtsgerichts L. unter der Nr. HRB 4120 seit 15.02.1996 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Geschäftsgegenstand "Planung und Durchführung von Eisenverlegearbeiten" bis sie wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde gemäß Eintrag von Amts wegen vom 12.09.2007. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht durchgeführt, ein Liquidator nicht bestellt.
Auf Grund Betriebsprüfung aus Anlass von Ermittlungen des Hauptzollamtes und der Staatsanwaltschaft forderte die Beklagte von der Klägerin gemäß Bescheid vom 14.04.2004/Widerspruchsbescheid vom 27.01.2005 Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Säumniszuschläge von EUR 1.411.764,91 nach. Die dagegen zum Sozialgericht Landshut am 01.03.2005 erhobene Klage der Klägerin hat das Sozialgericht mit Gerichtsbescheid vom 04.08.2009 wegen fehlender Vollmacht als unzulässig abgewiesen. Dabei hat das Sozialgericht als Kläger den vormaligen Geschäftsführer der Klägerin benannt, nachdem sich der Kan...