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Bayerisches LSG Beschluss vom 10.11.2016 - L 10 AL 293/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld. fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einem ungelernten Arbeitnehmer

 

Orientierungssatz

1. Bei einem ungelernten Arbeitnehmer erfolgt die Ermittlung der Höhe des kalendertäglichen Arbeitslosengeldanspruchs bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeldes nach der Qualifikationsgruppe 4 und ist demnach ausgehend von 1/600 der Bezugsgröße zu ermitteln.

2. Einzelfall zur fiktiven Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einem ungelernten ledigen Beschäftigten (hier: Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von kalendertäglich 21,85 Euro ermittelt).

 

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 29.10.2015 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg).

Der 1972 geborene Kläger hat nach eigenen Angaben eine Ausbildung als Karosseriebaufacharbeiter begonnen, aber nicht abgeschlossen. Im Anschluss daran sei er von 1991 bis 2002 als mithelfendes Familienmitglied im väterlichen Betrieb tätig gewesen. Dort seien Kfz-Reparaturen, Reifenservice, Autoverwertung, Abschleppdienst/Pannenhilfe, Motorsportbetrieb/Motorenbau, Prototypenbau, Aufbauhersteller, Anhängerbau und die Fahrzeugsicherstellung für die Stadt B. Gegenstand der Tätigkeiten gewesen. Zwischen 2002 und 2003 sei er in der Schlosserei für Schlüssel und Schlösser in der Justizvollzugsanstalt (JVA) T. eingesetzt gewesen und habe im Anschluss daran 2003 noch eine hausmeisterliche Anstellung im Museums-U-Boot P. und am Flughafen P. gehabt. Neben dem Service habe er Kleinflugzeuge repariert. Von 2004 bis 2006 habe er selbständig einen Kfz-Handel und Service, Motorsport-Catering und die Vermie...

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