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Bayerisches LSG Beschluss vom 07.01.2019 - L 6 R 87/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren: Kostenentscheidung nach Erledigung eines auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gerichteten Verfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei unstreitiger Erledigung eines auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gerichteten Verfahrens einer angestellten Rechtsanwältin aufgrund einer während des Verfahrens erfolgten rückwirkenden Befreiung nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 231 Abs. 4b SGB VI.

Eine zumindest teilweise Erstattung außergerichtlicher Kosten in Verfahren auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht aufgrund einer Tätigkeit als Syndikusanwalt/Syndikusanwältin kommt auch dann in Betracht, wenn die Berufung nach der bis 31.12.2015 geltenden Rechtslage aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 (u.a. B 5 RE 3/14 R) als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen.

 

Tenor

Die Beklagte hat der Klägerin ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

 

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die Klägerin für die ab dem 01.03.2010 als Angestellte der A. AG (A.) ausgeübte Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien war.

Die Klägerin, zugelassene Rechtsanwältin und Mitglied der Rechtsanwaltskammer sowie Pflichtmitglied der bayerischen Versorgungskammer, war mit Bescheid der Beklagten vom 10.04.2003 für eine Tätigkeit als Justiziarin bei der B. AG nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden. Zum 01.03.2010 wechselte die Klägerin zur A. und beantragte auch für diese Tätigkeit eine Befreiung von der Rentenversicherungs...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialgerichtliches Verfahren. Erstattung außergerichtlicher Kosten. unstreitige Erledigung des Rechtsstreits. Veranlassungsprinzip. gesetzliche Rentenversicherung. Verfahren auf Befreiung von der Versicherungspflicht. ...

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