Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.784,24 DM festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung.
Die Beklagte ist ein Unternehmen, welches sich in Liquidation befindet. In der Vergangenheit unterhielt sie eine Großbuchbinderei.
Die Klägerin war seit dem 01.11.1965 bei der Firma … GmbH & Co. KG beschäftigt. Zwischen deren Geschäftsleitung und dem Betriebsrat wurde am 24.04.1979 eine Versorgungsordnung abgeschlossen. Wegen deren Inhalt wird auf die Kopie Bl. 7 bis Bl. 15 d. A. Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 07.01.1983 teilten die Firma … (GmbH & Co. KG und die Firma … der Klägerin mit, daß der Betriebsteil Buchbinderei, in dem die Klägerin tätig war, mit Wirkung vom 15.01.1983 von der Firma. … GmbH i. Gr. übernommen werde. Das Schreiben der Firma … GmbH i. Gr. wurde von Herrn … unterschrieben.
Er teilte mit Schreiben vom 24.01.1983 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die Firma … und … mit, daß das Arbeitsverhältnis auf diese Firma mit allen Rechten und Pflichten übergegangen sei.
Etwa im Jahr 1989 wurde der Betrieb der … und … GmbH auf das Betriebsgelände … in Wiesbaden verlegt. Das Betriebsgelände bestand aus einer großen Halle, in der fortan sowohl die … GmbH als auch die Beklagte untergebracht waren.
Seit Dezember 1991 wurde der Geschäftsführer der Wiesbadener … GmbH im Betrieb nicht mehr gesehen. Im März 1992 teilte der Liquidator der Beklagten der Belegschaft der … GmbH mit, sein Sohn habe für diese Firma Konkursantrag gestellt. Einem Teil der Belegschaft kündigte der Liquidator der Beklagten sofort, dem anderen Teil erklärte er, er würde ...