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ArbG Köln Beschluss vom 31.08.1977 - 9 BV 48/76

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Nachgehend

BAG (Beschluss vom 18.11.1980; Aktenzeichen 1 ABR 31/78)

 

Tenor

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,– DM festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Die beteiligte Firma ist ein Grossunternehmen der metallverarbeitenden Industrie. Sie stellt in insgesamt 10 Werken, verteilt über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Stromkabel, isolierte Leitungen, Drähte, Litzen, Leitmaterial, Steckverbindungen und Zubehör für Hochfrequenzkabel sowie Schaltgeräte und Schaltanlagen und sonstige Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie her. Am 1.1.76 beschäftigte sie insgesamt 7.560 Arbeitnehmer, davon 4.853 gewerbliche und 2.707 Angestellte.

In sämtlichen Werken der beteiligten Firma bestehen Betriebsräte, die in einer konstituierenden Sitzung am 13.5.75 einen Gesamtbetriebsrat mit insgesamt 20 Mitgliedern gebildet haben. Am gleichen Tag wurden zu den Mitgliedern des errichteten Wirtschaftsausschusses die Mitglieder des Betriebsausschusses, insgesamt 7 Gesamtbetriebsratsmitglieder, bestimmt.

Am 10. Oktober 1975, am 26. November 1975 und am 17. Dezember 1975 sowie im März 1976 fanden Sitzungen des errichteten Wirtschaftsausschusses statt.

An der Sitzung am 10.10.75 nahm der Beauftragte der Beklagten zu 2), Herr Albert …, teil. Von Seite der Geschäftsführung wurde durch Herrn Dr. die Teilnahme des Herrn an der Wirtschaftsausschuss-Sitzung gerügt. Diese Frage war auch Gegenstand der Beratungen des Wirtschaftsausschusses in der Sitzung am 26.11. und 14.12.75. In der Rechtsfrage konnte zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielt werden. Vielmehr kamen sie überein, eine Klärung durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren herbeizuführen.

Dementsprechend haben die Antragsteller mi...

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