Nachgehend
Tenor
1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Geschäftswert wird auf 1.000,– EURO festgesetzt.
Tatbestand
I. Die Antragsteller sind Miteigentümer der Eigentümergemeinschaft Grühlingshöhe 3 in Saarbrücken-Dudweiler, die zur Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft Dudweiler Nord gehört.
Im Verfahren 1 WEG II 92/04 beim Amtsgericht Saarbrücken hat die Antragsgegnerin den Antragstellern eine Eigentümerliste auch überlassen. Da die Antragsteller die Liste nicht für ordnungsgemäß halten, verfolgen sie im vorliegenden Verfahren die Vorlage einer Eigentümerliste weiter.
Die Antragsteller rügen, dass diese Liste unvollständig und überholt sei. Sie enthalte einige unzutreffende Angaben. Im gerichtlichen Verfahren sei es aber erforderlich, eine zutreffende Eigentümerliste vorzulegen. Nur sie verfüge über Änderungsmitteilungen im Grundbuch und Anschriftenänderungen.
Diese Informationen könnten die Antragsteller nicht ohne Weiteres erlangen. Auf weitere Aufforderungen habe die Antragsgegnerin keine zutreffende und vollständige Eigentümerliste vorgelegt.
Die Antragsteller beantragen,
die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragstellern Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschriften aller Miteigentümer der Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft Dudweiler Nord in 66125 Saarbrücken-Dudweiler vom 19.4.2004.
Die Antragsgegnerin beantragt,
den Antrag zurückzuweisen.
Sie ist der Auffassung, die Auskunft bereits vor Einleitung dieses gerichtlichen Verfahrens erteilt zu haben. Den Antragstellern sei bereits eine Eigentümerliste, Stand: April 2004, überlassen worden. Ihre Liste enthalte die ihr bekannt...