Tenor
I. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Dateien welche sich im „EDV-Ordner” befinden an die Verwalterin der Verfügungsklägerin … herauszugeben, insbesondere folgende Dateien: sämtliche Schreiben an die Eigentümer, sämtlichen Schriftwechsel und sämtliche Musteranschreiben, Aufträge, Legionellenlisten, Schlüsselbestellungen, Jahresabschlussordner mit Heizkostenverteilung, Warmwasser- und Kaltwasserverteilung, Eigentümerwechsel sowie Versicherungsordner.
II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,– EUR vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf EUR 4.000,– festgesetzt.
Tatbestand
Die Verfügungsbeklagte war bis zum 30.06.2013 Verwalterin der Verfügungsklägerin, zum 01.07.2013 wurde Frau … Verwalterin.
Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Verwaltervertrag war die Verfügungsbeklagte verpflichtet, alle sich auf das Wohnungseigentum befindlichen Unterlagen bei Beendigung des Vertrages herauszugeben.
Sämtliche physisch vorhandenen Unterlagen hat die Verfügungsbeklagte der neuen Verwalterin übergeben. Hinsichtlich der von ihr übernommenen und während ihrer Tätigkeit erstellten Dateien hat sie diese nicht vollständig übergeben; Musteranschreiben hat die Verfügungsbeklagte nicht übergeben.
Die Verfügungsklägerin behauptet, es sei lediglich ein unvollständiger Dateiordner mit „Reparaturblättern” übergeben worden.
Die Verfügungsklägerin beantragt,
die Verfügungsbeklagte zu verurteilen, die Dateien welche sich im „EDV-Ordner” befinden an die Verwalterin der Verfügungsklägerin … herauszugeben, insbesondere folgende Dateien: sämtliche Schreiben an die Eigentümer, sämtlichen Schriftwechsel und sämtliche Musteranschreiben, Aufträge, Legionellenlisten, Schlüsselbestellungen, Jahresabsc...