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AG Hamburg-Blankenese Urteil vom 04.06.2008 - 539 C 14/08

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Nachgehend

LG Hamburg (Urteil vom 18.02.2009; Aktenzeichen 318 S 99/08)

 

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 385,14 nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.05.2007 zu zahlen.

II. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von EUR 83,54 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.04.2008 zu zahlen.

III. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

V. Die Berufung wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Wohnungseigentümergemeinschaft macht hier gegenüber den Beklagten als Wohnungseigentümern der Wohnung Nr. 3 in der Wohnanlage C-straße 39 in Blankenese Wohngeldnachzahlungen für das Wirtschaftsjahr 2006 geltend.

Die als Anlage K 1 (Bl. 5 d.A.) vorgelegte Wohngeldabrechnung endet mit der tenorierten Nachzahlung in Höhe von EUR 385,14. Die Abrechnung wurde am 05.05.2007 zu TOP 02 mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen und der Feststellung des Versammlungsleiters „Damit ist der Beschluss zustande gekommen” beschlossen.

Obwohl die Beklagte zu 1) laut Zusatz zum Beschluss ohne Begründung Einwände erhob und diese noch schriftlich aufgeben wollte, erfolgte jedenfalls keine gerichtliche Beschlussanfechtung.

In § 18 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vom 14.09.2004 heißt es unter anderem:

„Bestellung des Verwalters

Zum Verwalter ist ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 bestellt:

J,

C-straße 39, Hamburg

Diese Bestellung wird hiermit erweitert bis 31.12.2009. …

4) In Erweiterun...

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LG Hamburg 318 S 99/08
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  Verfahrensgang AG Hamburg-Blankenese (Urteil vom 04.06.2008; Aktenzeichen 539 C 14/08)   Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgericht Hamburg-Blankenese vom 04.06.2008 (Geschäfts-Nr.: 539 C 14/08) wie folgt ...

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