Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zuschläge und Zulagen in der Entgeltabrechnung / 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung

Nico Herr
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesammelt, die während der Arbeitsfreistellungszeit an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Lohnsteuer-Richtlinien legen hierzu für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge die Voraussetzungen fest, unter denen bei zeitversetzter Auszahlung die ursprüngliche Steuerfreiheit erhalten bleibt.[1] Bei Altersteilzeit, die sich in Arbeits- und Freistellungsphase aufteilt, muss hierzu vor Leistung der begünstigten Arbeit festgelegt sein, dass ein steuerfreier Zuschlag – ggf. teilweise – als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto genommen und getrennt ausgewiesen wird. Für Arbeitnehmer mit steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen empfiehlt es sich deshalb bei Altersteilzeit-Blockmodellen, für die steuerfreien Lohnzulagen ein getrenntes Arbeitszeitwertkonto einzurichten. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien für Lohnzuschläge festgelegte Verfahrensweise ist für sämtliche steuerfreien Lohnbestandteile entsprechend anzuwenden, um durch die zeitversetzte Auszahlung bei Altersteilzeit-Blockmodellen die dem Grunde nach bestehende Steuerbefreiung sicherzustellen.

 
Praxis-Beispiel

Steuerfreie Zuschläge in Freistellungsphase

Ein im Schichtdienst eingesetzter Arbeitnehmer, der in Altersteilzeit im Blockmodell arbeitet, erhält im Monat November Nachtarbeitszuschläge i. H. v. 250 EUR, die nach den gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei ausgezahlt werden dürften. Im Altersteilzeitvertrag ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase zusammen mit dem Altersteilzeitentgelt nur 50 % der erarbeiteten Nachtzuschläge erhält. Die andere Hälfte wird dem Arbeitnehmer auf einem getrennt geführten Arbeitszeitkonto für die Freistellungsphase gutgeschrieben.

Ergebnis: Die im Rahmen der Freistellungsphase zur Auszahlung kommenden Zuschläge für Nachtarbeit bleiben steuerfrei, da sie als Wertguthaben getrennt von dem übrigen steuerpflichtigen Arbeitslohn ausgewiesen sind.

 
Achtung

Zinsen aus Wertguthaben sind keine Zuschläge

Werden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Rahmen von Altersteilzeit-Blockmodellen als Wertguthaben auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und im Hinblick auf die später folgende Auszahlung in der Freistellungsphase verzinst, so hat die Verzinsung ihre alleinige Ursache in der zeitversetzten Auszahlung. Gutgeschriebene Zinsbeträge stellen infolgedessen keine Vergütung für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit dar. Die während der Arbeitsfreistellung ausbezahlten Zinsen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.

[1] R 3b Abs. 8 LStR.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
BFH: Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten
Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt.


BFH: Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und Grundlohnermittlung
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Bild: mauritius images / McPhoto/Bilderbox / Alamy

Für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn die Bemessungsgrundlage. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn tatsächlich dem Mitarbeiter gegenwärtig zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Arbeitgebereinzahlung an eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen.


Geringfügig entlohnte Beschäftigung: SFN-Zuschläge bei Minijobs richtig berücksichtigen
26 Oct 2014, Vienna, Austria --- Waiter holding tray with beverages in an Irish pub while operating
Bild: Haufe Online Redaktion

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) können relevant für die Sozialversicherung sein. Für die Entgeltabrechnung ist es deshalb wichtig zu wissen, wann SFN-Zuschläge Arbeitsentgelt darstellen. In diesem Fall gilt nicht bedingungslos der Grundsatz: die Sozialversicherung folgt der Lohnsteuer.


Haufe Shop: Problemfaktor Minderleistung
Problemfaktor Minderleistung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch analysiert die Ursachen von Low Performance und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Sie rechtzeitig handeln und Mitarbeiter:innen neu motivieren können. Mit praxisnahen Strategien und Impulsen bietet es Wege, Minderleistung nachhaltig und effektiv anzugehen. 


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

  Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren