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zfs 2/2014, Die Entwicklung des Reiserechts im Jahr 2013

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Wie schon in den Vorjahren hat sich auch im Berichtszeitraum 2013 die allgemeine Tendenz in der Rechtsprechung sowohl des Gerichtshofs der Europäischen Union als auch des Bundesgerichtshofs fortgesetzt, die Rechtsposition der Reisenden in allen Teilbereichen des Reiserechts eher zu stärken als zu schwächen. Insbesondere mit dem Argument des angestrebten hohen Verbraucherschutzniveaus hat der EuGH seine bisherige Rechtsprechung noch weiter zugunsten der Reisenden konkretisiert und jetzt inhaltlich auf das Eisenbahnbeförderungsrecht ausgeweitet. Aber auch für die Unternehmen der Reise- und Tourismusbranche bleibt ein Hoffnungsschimmer am Horizont erkennbar: Es gibt nach wie vor noch bestimmte Entlastungsmöglichkeiten (nun teilweise vom BGH ausdrücklich aufgezeigt bzw. bestätigt). Außerdem sollen mehrere der bisher anwendbaren Regelwerke zukünftig reformiert werden. Im Anschluss an den Vorjahresartikel (zfs 2013, 189) fasst dieser Aufsatz die für den reiserechtlichen Praktiker wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres zusammen. Abschließend wird ein kurzer Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere auf europäischer Ebene) geboten.

A. Pauschalreiserecht

Das Pauschalreiserecht bzw. Reisevertragsrecht[2] (also das Reiserecht im engeren Sinne) ist in Deutschland in den §§ 651a ff. BGB gesetzlich geregelt. Nach der Legaldefinition des § 651a Abs. 1 S. 1 BGB liegt ein Reisevertrag im Sinne einer Pauschalreise immer dann vor, wenn sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden verpflichtet, eine "Gesamtheit von Reiseleistungen" (Reise) zu erbringen. Die pauschalreiserechtliche Rechtsprechung des BGH kreiste im Jahr 2013 insbesondere um die Frage der Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von ursprünglich zugesagten Reiseleistungen durch den Rei...

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