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zfs 08/2019, Pkw-Maut; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen vorsieht; Situation, in der den Haltern von in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der Kfz-Steuer in Höhe dieser Abgabe gewährt wird; Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs

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AEUV Art. 18 34 56 und 92; Eurovignetten-Richtlinie Art. 7 Art. 7k; InfrAG § 1 § 3 § 5 § 7 § 8 § 11 § 12 § 14; KraftStG § 9 Abs. 6; Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz Art. 3 Abs. 2

Leitsatz

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat.

EuGH, Urt. v. 18.6.2019 – Rechtssache C-591/17

1 Hinweis:

Mit ihrer Klage beantragte die Republik Österreich, festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen die Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen hat, dass sie mit dem Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) vom 8.6.2015 (BGBl I S. 904) in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes vom 18.5.2017 (BGBl I S. 1218) eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt hat und für Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen eine mindestens dem Betrag dieser Abgabe entsprechende Steuerentlastung bei der Kfz-Steuer vorsieht, die mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz vom 8.6.2015 (BGBl I S. 901), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 6.6.2017 (BGBl I S. 1493), in das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002 (BGBl I S. 3818) eingeführt worden ist.

Nach dem Urteil des EuGH verstößt diese deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Pkw gegen das Unionsrecht:

Die Infrastrukturabgabe i.V.m. der Steuerentlastung bei der Kfz-Steuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, stellt eine mittelbare Diskrimini...

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EuGH C-591/17
EuGH C-591/17

Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen vorsieht. Situation, in der den Haltern von in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen eine ...

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