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zerb 6/2017, Übergang des amerikanischen individuellen A ... / b) Gründer ist vor Beginn der Auszahlung des Mindestbetrages verstorben

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Eine andere Regel gilt in Fällen, in denen der Gründer vor Erreichen des Alters von 70,5 Jahren verstirbt, bzw. vor Beginn der Auszahlung des jährlichen Mindestbetrags. In solchen Fällen ist der Begünstigte zwar berechtigt, sich einen Mindestbetrag auszahlen zu lassen, der nach der eigenen Lebenserwartung im Jahr nach dem Ableben berechnet wurde. Es besteht aber eine zeitliche Einschränkung, die sogenannte "5 Year Rule" ("5-Jahres-Regel"), wonach das Kapital bis spätestens 5 Jahre nach dem Ableben ausgezahlt werden muss. Folgende Beispiele verdeutlichen diese Regel:

Fall 6: Der am 15.3.1950 geborenen Gründer/Steuerzahler verstirbt am 15.3.2015 im Alter von 65 Jahren, also vor Beginn der Auszahlung des jährlichen Mindestbetrags. Der Wert des IRAs zum 31.12. 2015 beträgt 100.000 $. Der Steuerzahler setzte die am 16 April. 1970 geborene Tochter als Begünstigten ein. Welcher Mindestbetrag muss im Jahr 2016 ausbezahlt werden?

Lösung: Die zugrunde zu legende Lebenserwartung der Tochter wird im ersten Jahr nach dem Ableben festgesetzt, hier im Jahr 2016. Die Lebenserwartung für einen 46-Jährigen beträgt laut Tabelle 37,9 Jahre.[28] Demnach beträgt der Mindestbetrag im Jahr 2016 2.638 $(100.000 $/37,9).

Fall 7: Wie im Fall 6 mit der zusätzlichen Annahme, dass sich die Tochter Mindestbeträge in den weiteren Jahren 2017, 2018 und 2019 auszahlen ließ, sodass das Restkapital 90.000 $ beträgt. Welcher Betrag muss im Jahr 2020 ausbezahlt werden?

Lösung: Gemäß der 5-jährigen Einschränkung muss das Kapital bis spätestens 5 Jahre nach dem Ableben, berechnet ab dem Jahr des Ablebens, ausbezahlt werden. Der ursprüngliche Gründer starb im Jahr 2015. Somit muss das verbliebene Kapital bis zum 31.12.2020 ausbezahlt werden.

[28] Publication No. 590-B, Appendix B (Life Expectancy Tables), Tabelle I...

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