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ZAP 8/2021, Buchreport

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1 Miete/Nutzungen

1.1 Schmid († Hrsg., bearb. von Harsch/Harz/Riecke/Ormanschick), Handbuch der Mietnebenkosten, 17. Aufl. 2020, Luchterhand, 870 S., 89 EUR

Für die Beratung des Mandanten und Gestaltung eines Mietvertrags rund um das Thema Mietnebenkosten ist das Werk auch in der 17. Auflage für den Anwalt ein unverzichtbarer Kompass im komplexen Spezialgebiet der Mietnebenkosten. Dem bewährten Autorenteam um Frau Dr. Harz ist es gelungen, das Werk praxisorientiert weiterzuführen. Gerade das Thema Mietnebenkosten ist geprägt von einer Vielzahl an Einzelfallentscheidungen. Nicht umsonst spricht man auch von der zweiten Miete. In der Statistik der Gerichte zu Streitigkeiten im Mietrecht ist das Thema stets im Spitzenbereich platziert. Umso mehr muss sich der Praktiker damit beschäftigen, was Betriebskosten und Nebenkosten sind. Das Buch besticht durch den logischen Aufbau und sachliche Tiefe ergänzt mit aktuellen Rechtsprechungshinweisen. Am Ende befinden sich hilfreiche Anlagen und Checklisten, die wertvolle Hilfe leisten. Es darf damit gerechnet werden, dass das Thema „Betriebskosten” in den Jahren 2021 und 2022 verstärkt die Gerichte beschäftigen wird. Kostensteigerungen bei Heizung, Gas und Strom und die verstärkte Nutzung der Wohnung bei Home-Office-Lösungen werden zu erhöhten Betriebskostenabrechnungen führen, die seitens der Mieter kritisch geprüft werden. Gut für den Anwalt, wenn er in seinem Regal das Handbuch der Mietnebenkosten griffbereit hat, um im Sumpf der Einzelfallentscheidungen eine Orientierungshilfe zu haben.

RA und FA für Bau-/Architektenrecht und FA für Miet-/WEG-Recht Dr. Andreas Stangl, Cham

2 Sonstiges Vertragsrecht

2.1 Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020, C.H. Beck, 512 S., 85 EUR

Das Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 und die damit einhergehende Reform des BDSG hatte einen großen Einfluss auf die Entstehung der neuen Auflage des „Klassikers” zum IT-Recht von Dr. Helmut Redeker. So ist es dem Vorwort des Autors zu entnehmen und inhaltlich auch so umgesetzt. Dem „neuen” Datenschutzrecht wird deu...

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