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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

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Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll vollständig neu gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzesvorhaben vor, das der Bundesjustizminister Anfang März vorgestellt hat. Danach wird das derzeit geltende Recht der "hohen kriminalpolitischen Bedeutung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung" nicht gerecht.

Zwar würden das StGB mit dem Institut des Verfalls und die StPO mit der Möglichkeit der vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten der Strafjustiz auch derzeit schon ein Abschöpfungsmodell an die Hand geben. Dieses Regelungswerk sei jedoch äußerst komplex und unübersichtlich, zudem sei es mit zahlreichen rechtlichen Zweifelsfragen belastet, heißt es in der Entwurfsbegründung. Mit besonderen tatsächlichen und rechtlichen Problemen sei die Opferentschädigung verbunden. Sie folge dem Regelungsmodell der "Rückgewinnungshilfe". Nach § 73 Abs. 1 StGB sei der Verfall, also die Abschöpfung deliktisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der Verletzten ausgeschlossen. Die Strafjustiz könne Vermögenswerte für die Geschädigten lediglich vorläufig sichern. Für die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche müssten die Tatopfer selbst sorgen. Angesichts der Komplexität des Regelungswerks sehe sich die mit stetig steigender Arbeitsbelastung konfrontierte Strafjustiz häufig gezwungen, von vermögensabschöpfenden Maßnahmen abzusehen. Dieser Zustand sei weder kriminalpolitisch noch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten befriedigend.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verfolgt deshalb das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und "nicht vertretbare Abschöpfungslücken" zu schließen. Kernstück des Reformvorhabens stellt die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung...

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