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ZAP 7/2015, Anwälte im Internet – Rechtssicher im World ... / 2. Double-Opt-In

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Um in der Praxis rechtskonformes E-Mail-Marketing betreiben zu können, kommt in aller Regel das sog. Double-Opt-In-Verfahren zum Tragen. Dabei sind die folgenden Punkte zu befolgen:

  • Aktivwerden des zukünftigen Mail-Empfängers, z.B. durch Eintrag seiner E-Mail-Adresse in ein Formular zum Erhalt eines Newsletters,
  • Bereitstellen einer sog. Checkbox durch den E-Mail-Versender, die vom zukünftigen Empfänger angeklickt und dadurch aktiviert werden muss (sie darf nicht vorausgefüllt sein),
  • anschließender Versand einer Bestätigungs-Mail mit Aktivierungs-Link,
  • Versand von Werbe-Mails erst nach erfolgter Aktivierung,
  • Platzierung eines Hinweises auf jederzeitige, kostenfreie Abmeldemöglichkeit in jeder einzelnen Werbe-Mail.

Der Hinweis in der Aktivierungs-Mail kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:

Zitat

"Sie haben sich unter der Mail-Adresse info@muster-domain.de für unseren Newsletter angemeldet. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungs-Link, damit wir sichergehen können, dass niemand Ihre E-Mail-Adresse missbraucht hat. Erst nach erfolgter Aktivierung erhalten Sie unseren Newsletter."

Für den Hinweis auf die bestehende Abmelde-Möglichkeit kann in der Werbe-E-Mail etwa die folgende Formulierung genutzt werden:

Zitat

"Sie haben jederzeit die kostenfreie Möglichkeit, Ihre Einwilligung zum Erhalt unseres Newsletters zu widerrufen. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link, um Ihre Mail-Adresse aus unserem Verteiler zu löschen. Sie erhalten danach keine weiteren Newsletter mehr von uns, es sei denn, Sie melden sich erneut an."

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