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ZAP 24/2021, Anwaltsmagazin / 6 Juristinnen kritisieren die kommende Düsseldorfer Tabelle

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, i.R.d. Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Mit Besorgnis habe der Verein zur Kenntnis genommen, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschlagen habe, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken werde.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf und dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Schon jetzt reichten die dort ausgewiesenen Beträge kaum aus, den Unterhalt der Berechtigten zu decken, kritisieren die Juristinnen. 45,2 % der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es sei daher „im hohen Maße irreführend”, wenn die Unterhaltskommission darauf abstelle, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer überproportionalen Erhöhung des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder i.H.v. 451 EUR im Jahr 2021 sei es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich”, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend sei es, mit einer kontinuierlichen und überproportionalen Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des...

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