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ZAP 22/2025, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnraummietrecht – 1. Halbjahr 2025

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I. Einleitung

Der Berichtszeitraum war vor allem durch die vorzeitige Auflösung des Deutschen Bundestages und die vorgezogenen Neuwahlen bestimmt. Damit waren die Verabredungen der ehemaligen Ampelkoalitionäre zum Mietrecht hinfällig. Besonders problematisch war dies für die Fortgeltung der „Mietpreisbremse”, die nach der damaligen Gesetzeslage zum 31.12.2025 ausgelaufen wäre. Die CDU/SPD-Koalition hat deren Verlängerung für vier Jahre bis 31.12.2029 im Koalitionsvertrag vereinbart und zügig umgesetzt (BGBl 2025 Nr. 163). Geplant sind in diesem Zusammenhang auch die Beschränkung von Umgehungstatbeständen, wie der Kurzzeitvermietung und die Vermietung möblierter Wohnungen. Diese und weitere Änderungen des Mietrechts sind vereinbart und sollen im Herbst 2025 angegangen werden. Ob hierzu auch die im Wahlkampf angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes” gehört, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die wiederholt vereinbarte Übertragung der Regelungen über die Schonfristzahlung nach einer fristlosen Kündigung auf die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Der Koalitionsvertrag spricht von einer „Härtefallregelung”, was keine Eins-zu-eins-Umsetzung darstellen würde, aber ggf. erlaubt, die Vermieterinteressen etwas stärker zu berücksichtigen.

Beim BGH angekommen ist jetzt auch die Frage, ob der Mieter gem. § 284 BGB nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung als sog. stellvertretendes Commodum die vom Vermieter vereinnahmte Miete mit dem Nachmieter verlangen kann (anhängiges Verfahren, VIII ZR 76/25). Zwei Kammern des LG Berlin II (LG Berlin II, Urt. v. 28.2.2024 – 66 S 178/22, NZM 2024, 1012; Urt. v. 5.3.2025 – 64 S 199/24, BeckRS 2025, 6651; dazu Selk, NZM 2025, 119) haben dies bekanntlich bejaht. Dabei beginnt die Diskussion bereits bei der Frage, ob die Vorschrift nach Übergabe ...

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Leitsatz (amtlich) a) Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des ...

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