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ZAP 22/2018, Anwaltsmagazin / 1 Für und Wider der Einführung einer Verbandsklage in der EU

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Deutschland hat mit der soeben eingeführten Musterfeststellungsklage (s. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 21/2018, S. 1080) einen Sonderweg innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der noch heftig umstritten ist, vorgelegt (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 10/2018, S. 475).

Anfang November fand auf Einladung des NRW-Justizministers Peter Biesenbach und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Dr. Ulrich Wessels in der Vertretung des Bundeslands bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der EU-Kommission (Alexandra Jour-Schröder, stellv. Generaldirektorin Justiz und Verbraucher), des Europäischen Parlaments (Axel Voss, Abgeordneter), der Europäischen Verbraucherorganisation (Ursula Pachl, stellv. BEUC-Generaldirektorin) und eines international agierenden Unternehmens (Lydia Schulze-Althoff, Syndikusrechtsanwältin, Bayer AG) diskutierten mit den beiden Gastgebern das Für und Wider des Kommissionsvorschlags.

Die sehr unterschiedlichen Auffassungen der Podiumsteilnehmer nahm Biesenbach in seinem Grußwort treffend vorweg: "So unterschiedlich die Auffassungen in diesem Bereich auch sein mögen, eines dürfte völlig klar sein: Wer das Recht bricht, darf hieraus keinen Gewinn ziehen!". Als kritische Punkte nannte Biesenbach u.a. das fehlende Mindestquorum, den Verzicht auf einen verbindlichen Opt-In-Mechanismus und die Anforderungen an die Qualifizierung der klagebefugten Einrichtungen. Das Angebot der Kommission könne man aus Sicht eines deutschen Zivilrechtlers daher als "toxisch" bezeichnen.

Jour-Schröder von der Generaldirektion verteidigte ...

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