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ZAP 1/2015, Nachruf Dr. Egon Schneider

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*3.4.1927 †3.10.2014

Der Grandseigneur des Zivilprozessrechts, Dr. Egon Schneider, ist am 3.10.2014 im Alter von 87 Jahren verstorben. Wir haben mit ihm nicht nur den Gründer dieser Zeitschrift, der ZAP, sondern einen der bedeutendsten Juristen der letzten Jahrzehnte verloren. Sein unabhängiger und kritischer Geist hat das deutsche Rechtsleben seit etwa 60 Jahren bereichert. Das gilt nicht nur für tausende von Aufsätzen und unzählige bedeutende juristische Werke. Wir können sie nicht aufzählen.

Beispielhaft erwähnt sei nur "Logik für Juristen", "Recht und Gesetz", "Die Welt der Juristen", "Befangenheitsablehnung im Zivilprozess" oder die "Klage im Zivilprozess", die er meiner Frau, meiner Schwägerin und mir gewidmet hat.

Bereichert hat Egon Schneider auch Generationen von Lesern: Er hat Laien und Juristen immer wieder mit seinen klaren Gedanken in die Denkweise der Juristen und den Gegenstand der Jurisprudenz eingeführt, die verbreitete Scheinwissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entlarvt und das "Vorverständnis" der Juristen deutlich gemacht, von dem sich kein Rechtsanwender befreien kann, dessen er sich aber – das hat Schneider klar gemacht – für eine nachvollziehbare Rechtsanwendung stets bewusst sein sollte. Zu Schneiders Vorverständnis und seiner Grundhaltung gehörten Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit im Denken und Handeln. Seine Darstellungen sind geprägt von einem unerbittlich klaren und knappen Stil ("Sätze müssen knallen wie Schüsse"). Friedrich Nietzsche hat ihm viel bedeutet. In einem der zahlreichen philosophischen Bücher, die er mir geschenkt hat ("Die fröhliche Wissenschaft"), hat er Nr. 173 angekreuzt:

Zitat

Tief sein und tief scheinen – wer sich tief weiß, bemüht sich um Klarheit; wer der Menge tief scheinen möchte, bemüht sich um Dunkelheit.

Mit seinem er...

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