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Welche Verantwortung tragen Führungskräfte im Arbeitsschutz? / 1 Details

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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1.1 Begriff

Verantwortung im Arbeitsschutz ist die Zuständigkeit und Verpflichtung, bestimmte Aufgaben zur Förderung und Bewahrung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen. Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz, die den Rahmen der Verantwortung regeln, ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-V 1. Wer verantwortlich ist, regelt insbesondere § 13 ArbSchG.

Verantwortung im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person oder Personengruppe gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe. Grundlage dafür ist eine Norm, die durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen ist. Verantwortlich ist also, wer gegenüber anderen für ein bestimmtes Verhalten "in der Pflicht steht," sich bei Verstößen gegen diese Pflicht rechtfertigen muss und ggf. für diese Verstöße haftbar gemacht werden kann.

Im Rechtsbereich wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen im Hinblick auf die Einhaltung dokumentierter Vorschriften Rechenschaft abzulegen. Wird z. B. einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen. Man unterscheidet dabei in:

  • Handlungsverantwortung: Art der Aufgabendurchführung,
  • Ergebnisverantwortung: Zielerreichung,
  • Führungsverantwortung: wahrzunehmende Führungsaufgaben.

Im Arbeitsschutzrecht ist Verantwortung die Zuständigkeit und Verpflichtung, bestimmte Aufgaben zur Förderung und Bewahrung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen. Diese Zuständigkeit bzw. Verpflichtung kann in allen Formen der Verantwortung auftreten:

  • Der Verantwortliche muss die Arbeitsschutzaufgaben in einer bestimmten Art und Weise erledigen = Handlungsverantwortlichkeit.
  • Der...

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