Spezielle Methoden oder Mittel zur Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgeschrieben. Einfache Methoden zur Feststellung von Gefährdungen sind z. B. Arbeitsplatzbegehungen, Auswertungen von Beinaheunfällen und Unfallereignissen.
Handelt es sich um Tätigkeiten oder Arbeitsplätze mit einem hohen oder komplexen Gefährdungspotenzial (z. B. Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, Sprengarbeiten, Arbeiten in Kanalisationsanlagen, Feuerarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen) ist eine umfangreichere Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Bei nicht stationären Betrieben (z. B. Baustellen) ist es i. d. R. nicht ausreichend, nur eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hier unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen (z. B. durch wechselnde Gegebenheiten oder unterschiedliche Arbeitsabläufe), sodass die Gefährdungen sehr unterschiedlich sein können. Daher muss die Anwendbarkeit auf den neuen Arbeitsbereich von Fall zu Fall geprüft werden. Gegebenenfalls muss die Gefährdungsbeurteilung an die sich verändernden Bedingungen angepasst werden. Ergänzungen oder Anpassungen können auch vor Ort vorgenommen werden, z. B. durch den Bauleiter.