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Verlustnutzungsstrategien natürlicher Personen (estb 2026, Heft 3, S. 103)

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Gestaltung von Verlustrücktrag/-vortrag im Privaten

[Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*]

Verluste sind – dem Prinzip der Individualbesteuerung folgend – an die Person des Verlustverursachers gebunden. Daher ist Gegenstand einer fundierten Nachfolgeberatung auch die Nutzbarmachung solcher Verluste für die nächste Generation. Der Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Verlustnutzungsstrategien für natürliche Personen

[*] Sergej Müller ist Partner der immius Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wiesbaden.

I. Bedeutung der veranlagungszeitraumübergreifenden Verlustnutzung

Durchbrechung des Prinzips der Abschnittsbesteuerung: Die Nutzung steuerlicher Verluste spielt in der steuerlichen Beratung eine tragende Rolle. Dem Prinzip der leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung folgend, soll das in den § 2 Abs. 7, § 25 und § 36 EStG normierte Prinzip der Abschnittbesteuerung durchbrochen werden.

Wahrung des Prinzips der Individualbesteuerung: Zugleich wird im Zuge des Verlustausgleichs das Prinzip der Individualbesteuerung gewahrt. Dies setzt eine Personengleichheit im Verlustentstehungs- und Verlustabzugsjahr voraus, weshalb eine Übertragung von Verlusten etwa auf die nächste Generation nicht gelingen kann.[1]

Dies vorausgeschickt ist es Ziel und Gegenstand einer fundierten steuerlichen Beratung,

  • mögliche Verluste bis zur Übertragung zu Lebzeiten bzw. bis zum Ableben des Verlustinhabers nutzbar zu machen,
  • um so dem Gebot der leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung gerecht werden zu können.

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit Verlustnutzungsstrategien natürlicher Personen. Dazu wird zunächst der Hintergrund der Vorschrift des § 10d EStG erläutert. Anschließend erfolgt eine Darstellung möglicher Maßnahmen zur Nutzung bestehender Verluste.

[1] Zum Verlustuntergang bei Übertragungen unter Lebenden: s. BFH v. 17.7.1991 – I R 74-75...

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