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Teil D: Vergütung und Kosten / Einspruch, Strafbefehlsverfahren [Rdn 169]

Detlef Burhoff, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert
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Das Wichtigste in Kürze:

1. Für die gebührenmäßige Behandlung des Einspruchs gegen den Strafbefehl ist zu unterscheiden, ob der Rechtsanwalt mit der (vollen) Verteidigung des Angeklagten beauftragt worden ist oder, ob er insoweit nur im Rahmen einer Einzeltätigkeit tätig geworden ist.
2. Hat der Rechtsanwalt für das Strafverfahren, in dem er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch nach § 410 einlegt, den vollen Verteidigungsauftrag erhalten, entsteht für die Einspruchseinlegung keine besondere Gebühr.
3. Ist dem Rechtsanwalt die Einlegung des Einspruchs nur als Einzeltätigkeit übertragen worden, gilt die Nr. 4302 Ziff. 2 VV RVG.
 

Rdn 170

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren, RVGreport 2008, 201

N. Schneider, Das vergessene schriftliche Verfahren in Strafsachen – Analoge Anwendung der Nr. 4141 VV-RVG?, AnwBl. 2006, 274

ders., Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme des Strafbefehls und Neuerlass?, AGS 2006, 416

Soujon, Das Strafbefehlsverfahren – ein Gebührendefizit, zfs 2008, 662

s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, bei → Berufung, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG), Teil D Rdn 116, bei → Revision, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG), Teil D Rdn 389, und bei den u.a. Stichwörtern.

 

Rdn 171

1. Für die gebührenmäßige Behandlung des Einspruchs gegen den Strafbefehl (§ 410) ist zu unterscheiden, ob der Rechtsanwalt mit der (vollen) Verteidigung des Angeklagten im Strafverfahren beauftragt worden ist (vgl. dazu Rdn 172 ff.) oder, ob er insoweit nur im Rahmen einer Einzeltätigkeit tätig geworden ist (vgl. dazu Rdn 174 ff.; zur Abrechnung im Strafbefehlsverfahren Burhoff/Burhoff, RVG, Teil A: Strafbefehlsverfahren, Abrechnung, Rn 1842 ff.; Burhoff RVGreport 2008, 201).

 

Rdn 172

2.a) Hat der ...

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Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]  Rdn 2 Literaturhinweise: Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012 Burhoff, Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458 ders., Sind die Befriedungsgebühren ...

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