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Sozial- und Erziehungsdienst / 8 Die neuen Entgelttabellen

Christian Wäldele
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8.1 Die Erforderlichkeit einer neuen S-Tabelle

Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer finanziellen Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes waren mit dem geltenden Tarifvertragssystem nur dadurch in Einklang zu bringen, dass neue Tabellenwerte für diese Beschäftigten entwickelt worden sind. Einerseits galt es Exspektanzverluste auszugleichen und für die insgesamt 45 Tätigkeitsgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes das über 40 Jahre gerechnete Lebenserwerbseinkommen im Vergleich BAT/TVöD/neues Recht im Blick zu haben. Andererseits musste die VKA darauf achten, dass die Grundsätze der Eingruppierungssystematik nicht infrage gestellt werden, nämlich der Aufbau der Entgeltgruppen nach dem Schema

  • Entgeltgruppen 1 bis 4

    ungelernte oder angelernte Beschäftigte;

  • Entgeltgruppen 5 bis 8

    Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine mindestens 3-jährige Ausbildung erfordern;

  • Entgeltgruppen 9 bis 12

    Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen Fachhochschulabschluss erfordern;

  • Entgeltgruppen 13 bis 15

    Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern.

Wäre die ursprüngliche gewerkschaftliche Forderung, Erzieherinnen in die Entgeltgruppe 9 einzugruppieren, umgesetzt worden, wäre damit selbst dann, wenn man z. B. das Erreichen der Stufen 5 und 6 ausgeschlossen hätte, ein Systembruch verbunden gewesen. Die Entgeltgruppe 9 ist die Eingangsgruppe für Beschäftigte mit Fachhochschulabschluss, den Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung i. d. R. nicht haben. Die Ausbildung zur Erzieherin ist bundesweit bisher nicht einheitlich geregelt. Es ist eine schulische Aus- bzw. Weiterbildung und dauert zwischen 3 und 5 Jahren. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Realschulabschluss. Ausbildungsstätten sind Fachschulen für Sozialpädagogik – in manchen Regionen auch Berufs-/Fachakademien oder Beru...

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