Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
4.1 Zielsetzung
Mit § 7b EStG i. d. F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Hintergrund für das gesetzgeberische Engagement sind der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie die steigenden Mieten. Die Maßnahme zielt vorwiegend auf private Investoren ab.
4.2 Begünstigter Personenkreis
Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kann jeder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, der eine Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken vermietet unter weiteren Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
4.3 Begünstigte Objekte
Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen "neue" Wohnungen hergestellt werden. Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.
Die neu geschaffene Wohnung muss die bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung i. S.d § 181 Abs. 9 BewG erfüllen. Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein muss, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 20 qm betragen.
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann auch dann in Anspruch genommen ...