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Rückläufige Eingänge beim BFH: Liegt dies auch an der Fi ... / 2. Wie werden Steuererklärungen geprüft – ein kurzer Blick in die Historie

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Als der Verfasser Mitte der Siebziger Jahre in die Finanzverwaltung eintrat, gab es für die Bearbeitung von Steuererklärungen so gut wie keine die qualitative Fallbearbeitung steuernden Direktiven. Es gab zwar Fallgruppeneinteilungen und eine Reihe von Fällen mussten zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) veranlagt werden, aber letztlich war die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter dafür verantwortlich, den Steuerfall abschließend zu prüfen. Wie dies ausfiel, hing u.a. entscheidend von der fachlichen Qualifikation der zuständigen Bearbeiterin bzw. des zuständigen Bearbeiters, nicht selten aber auch von der Anzahl der noch bestehenden Erklärungsrückstände ab. Plakativ ausgedrückt hatten Steuerpflichtige Glück oder Pech, je nachdem, bei "wem sie geführt wurden". Gleichwohl wurde in diesen Zeiten generell noch sehr viel geprüft und auch beanstandet.

Dies änderte sich nach der Jahrtausendwende auch und vor allem vor dem Hintergrund ständig steigender Erklärungseingänge ohne entsprechende Anpassung der personellen Ausstattung. Man stand zunehmend vor dem Problem, die größer werdende Masse an Erklärungseingängen zu bewältigen, die eine qualitative Einzelfallprüfung eines jeden Steuerfalles einfach nicht mehr zuließ. Da der Steuerbürger einen Anspruch auf eine halbwegs zeitnahe Bearbeitung seiner Erklärung hat, geriet die Veranlagungstätigkeit zunehmend in eine Schieflage, da die Qualität der Bearbeitung häufig unter einer beschleunigten Fallerledigung zwecks Abarbeitung sich aufbauender Rückstände litt.

In der Zeit nahm der Begriff des "Risikomanagements" (RMS) Gestalt an, denn nicht jeder Steuerfall bedarf einer intensiven Prüfung; im Gegenteil, insbesondere im Arbeitnehmerbereich ergeben sich bei einer Vielzahl von Fällen keine oder kaum Beanstandungen, so dass e...

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