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Praxis-Beispiele: Nachzahlung

Marcus Spahn
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1 Gehaltserhöhung laufendes Jahr, rückwirkend

 

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.500 EUR erhält im April eine Lohnerhöhung von monatlich 100 EUR, rückwirkend ab Januar.

Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung für die Monate Januar bis März abgerechnet?

Ergebnis

Im April erhält die Mitarbeiterin für die Monate Januar bis März korrigierte Gehaltsabrechnungen mit einer Erhöhung des laufenden Bruttolohns um 100 EUR. Sowohl steuerrechtlich als auch in der Sozialversicherung handelt es sich bei der Lohnerhöhung um laufenden Arbeitslohn.

Aus Vereinfachungsgründen kann die Nachzahlung i. H. v. 300 EUR allerdings auch wie eine Einmalzahlung behandelt und als solche dem Monat der Auszahlung (April) zugeordnet werden.

2 Vorjahr

 

Sachverhalt

Seit Oktober 2025 übernimmt eine Sachbearbeiterin zusätzliche Aufgaben im Unternehmen. Im März 2026 wird ihr Gehalt rückwirkend um monatlich 200 EUR für die Monate Oktober 2025 bis Februar 2026 erhöht (= 1.000 EUR). Ihr bisheriger monatlicher Bruttolohn beträgt 2.300 EUR und erhöht sich ab März 2026 auf 2.500 EUR.

Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung abgerechnet?

Ergebnis

Im März 2026 erhält die Mitarbeiterin für die Monate Oktober bis Dezember 2025 sowie für Januar und Februar 2026 korrigierte Gehaltsabrechnungen mit einer Erhöhung des laufenden Arbeitslohns um 200 EUR. Der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn erhöht sich um diesen Betrag auf 2.500 EUR.

Aus Vereinfachungsgründen können die Nachzahlungen wie eine Einmalzahlung behandelt werden. Um den Charakter des laufenden Arbeitsentgelts dabei nicht zu berühren, ist als Beitragsbemessungsgrenze diejenige des Nachzahlungszeitraums heranzuziehen. Daraus folgt, dass die Nachzahlung für die Monate Oktober bis Dezember 2025 mit einem Gesamtbetrag von 600 EUR dem Dezember 2026 zugeordnet und als Beitragsbe...

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