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Praxis-Beispiele: Auslandstätigkeit

Stefan Karsten Meyer
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1 Wohnsitz, Dauer 5 Monate

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wohnt in New York und wird für ein Projekt zur Tochtergesellschaft des Arbeitgebers nach Hamburg abgeordnet. Das Projekt soll innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen sein. Der Mitarbeiter mietet in Hamburg eine möblierte Wohnung, die monatlich kündbar ist. Er erhält eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für 6 Monate. Nach 5 Monaten kehrt er planmäßig nach New York zurück.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Hamburg?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet keinen Wohnsitz in Hamburg. Er hat zwar eine Wohnung gemietet, aber nur für 5 Monate. Die Rechtsprechung verlangt aber ein voraussichtliches Beibehalten von mindestens 6 Monaten.

2 Wohnsitz, Auslandstätigkeit ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Konzerns für 3 Jahre nach Deutschland abgeordnet. Hier schließt er einen 3-jährigen Mietvertrag ab. Die deutschen Behörden verweigern dem Mitarbeiter sowohl die Aufenthalts- als auch die Arbeitserlaubnis. Trotzdem bleibt er die 3 Jahre in Deutschland.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Deutschland?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet in Deutschland einen Wohnsitz. Er verfügt über eine Wohnung und sowohl Arbeits- als auch der Mietvertrag deuten darauf hin, dass er die Wohnung länger als 6 Monate beibehalten wird. Ob sich der Arbeitnehmer legal oder illegal in Deutschland aufhält, ist für die Besteuerung unerheblich.

3 Wohnsitz, Dauer 3 Jahre

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wird für 3 Jahre von London nach Frankfurt versetzt, wo er einen entsprechenden Arbeits- und einen Mietvertrag abschließt. Er behält seine Wohnung in London bei, in der auch seine Frau und die 2 Kinder wohnen. In London liegt eindeutig der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers. Deshalb meldet er sich in Deutschland auch nicht an.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Frankfurt?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet in Fr...

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