Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Praktikanten: Beurteilung von Praktika im Ausland / 1.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst.

 
Praxis-Beispiel

Vorpraktikum in Spanien

Zur Vorbereitung des Studiums begibt sich ein deutscher Student für ein 3-monatiges Vorpraktikum nach Spanien. Er erhält ein Arbeitsentgelt in Höhe von 900 EUR monatlich. Der spanische Träger sieht das Praktikum als Beschäftigung an. Der Praktikant unterliegt für die Dauer des Praktikums den spanischen Rechtsvorschriften.

Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wird – wie ein studentischer Aufenthalt – als vorübergehend angesehen. Sollte ein Praktikant in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz nicht von der Versicherungspflicht erfasst werden, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften und muss entsprechend versichert werden. Hier wird in den einzelnen Versicherungszweigen mitunter unterschiedlich entschieden. Außerdem ist es für die Bewertung entscheidend, ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Nachpraktikum mit Auslandseinsatz

Nach Abschluss seines Studiums leistet ein Student ein Nachpraktikum in München ab. Er erhält ein Arbeitsentgelt in Höhe von 1.200 EUR monatlich. Es ist vorgesehen, dass der Praktikant in den nächsten 3 Wochen in der schwedischen Niederlassung eingesetzt wird.

Für das Nachpraktikum erhält der Praktikant Arbeitsentgelt. Daher wird er für die Zeit des Praktikums in Deutschland als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer angesehen. Es muss geprüft werden, ob es sich bei dem Einsatz in Schweden um eine Entsendung handelt. Sind die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, unterliegt der Praktikant auch während des Auslandseinsatzes weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften.

[1]

S. Praktikant, Abschn. 1.2 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Sozialversicherung: Beschäftigung von Praktikanten und Studenten aus dem Ausland
Studentenjob Aushilfe
Bild: pexels / Valeria Boltneva

Studierende aus dem Ausland arbeiten genauso wie ihre inländischen Kommilitonen gern nebenbei oder leisten ein Praktikum ab. Ihre Arbeitgeber müssen dabei die sozialversicherungsrechtlichen Regeln beachten.


SV-Meldungen Personengruppe 190: Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung
Azubi Praktikum Onboarding Laptop
Bild: Haufe Online Redaktion

Während eines Zwischenpraktikums unterliegen Studierende der Unfallversicherungspflicht, selbst wenn sie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei sind. Die Frage, ob dennoch eine Meldepflicht besteht, hängt davon ab, ob ein Entgelt gezahlt wird.


Haufe Shop: Problemfaktor Minderleistung
Problemfaktor Minderleistung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch analysiert die Ursachen von Low Performance und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Sie rechtzeitig handeln und Mitarbeiter:innen neu motivieren können. Mit praxisnahen Strategien und Impulsen bietet es Wege, Minderleistung nachhaltig und effektiv anzugehen. 


Praktikanten: Beurteilung von Praktika im Ausland
Praktikanten: Beurteilung von Praktika im Ausland

Zusammenfassung Überblick Für Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Praktikum ausüben. Abhängig vom jeweiligen Staat, in dem das Praktikum ausgeübt wird, können im Bereich der Sozialversicherung für den Praktikanten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren