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Plattformarbeit: Varianten und Umsetzung

Luca Borowski
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Zusammenfassung

 
Überblick

Plattformarbeit (oder auch Crowdworking) ist eine moderne Form der Beschäftigung, die zunehmend an Bedeutung gewinnt und für Arbeitgeber neue Möglichkeiten aber auch arbeitsrechtliche Herausforderungen bringt. Während es in Deutschland und der ganzen EU inzwischen Millionen an sog. "Crowdworker" gibt, steckt die rechtliche Bewertung ihres Status als Arbeitnehmer oder Selbstständige noch in den Kinderschuhen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aktuell richtet sich die Rechtslage nach allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Für die Einordnung von Crowdworker gilt § 611a BGB. Am 24.04.2024 hat das europäische Parlaments jedoch eine neue Verordnung erlassen, die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden macht, welche der deutsche Gesetzgeber bis Dezember 2026 umsetzen muss.

1 Plattformarbeit und Crowdworking – Was ist das eigentlich?

Plattformarbeit (oder Crowdworking) ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über digitale Plattformen oder Online-Marktplätze mit potenziellen Auftragnehmenden (sog. Crowdworker) in Kontakt treten, um verschiedene Dienstleistungen anzubieten. Diese Plattformen dienen als Vermittler zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden und die Arbeitsbeziehung basiert zumeist auf kurzfristigen Verträgen oder projektbasierten Vereinbarungen. Kennzeichnend ist hierbei zudem regelmäßig, dass sog. "Crowdsourcing" (setzt sich aus "Crowd" und "Outsourcing" zusammen). Hierbei werden die Auftragnehmer nicht einzeln zur Erfüllung ausgewählt. Stattdessen gibt der Auftraggeber oder die Plattform die Aufträge an eine Gruppe von Auftragnehmern (die Crowd) frei, die sich dann bewerben können, um die Aufträge zu erfüllen.

Typische Beispiele für Crowdwork umfassen freiberufliche Tätigkeiten in den Bereichen Grafikdesign, Schreiben, Programmierung, Übersetzu...

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