Die vollständige und detaillierte Erfassung und Buchung der Personalkosten analog der o. g. differenzierten Auflistung ist Aufgabe der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Zwar muss die für die Lohnabrechnung notwendige Gliederung nach Lohnarten auf die Gliederung des Kostenartenplans abgestimmt sein, damit die unterschiedlichen Arten von Löhnen und Gehältern von der Buchhaltung direkt in die Kostenrechnung übernommen werden können. Doch ist ein solcher Detaillierungsgrad für die Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung regelmäßig nicht notwendig. Meist genügt die Untergliederung, wie sie in Abb. 1 zu finden ist. Hierzu lassen sich z. B. Kostenartenknoten bilden, die als Sammler für mehrere Kostenarten dienen. Beispielsweise können die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung zusammengefasst und als eine Summe, ggf. noch getrennt nach Lohnneben- und Gehaltsnebenkosten, ausgewiesen werden. Mit dieser Struktur verfügt der Kostenrechner über alle notwendigen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten.
Verrechnung auf Kostenträger
Bei der Übernahme der Daten aus der Lohnbuchhaltung muss vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass die Fertigungslöhne , aös Einzelkosten sofort auf die verursachenden Kostenträger verrechnet werden. In der Kostenstellenrechnung erscheinen sie daher meist nur nachrichtlich, um den auf den betreffenden Kostenstellen entstehenden Werteverzehr vollständig abbilden zu können. Außerdem dienen die Fertigungslöhne in Betrieben, die mit Zuschlagskalkulation arbeiten, auch der Ermittlung der Zuschlagssätze für die Fertigungsgemeinkosten.
Die Gemeinkostenlöhne (z. B. Hilfslöhne) und die Gehälter sind immer von der Kostenarten- in die Kostenstellenrechnung zu übernehmen und den betroffenen Kostenstellen zu belasten.
Verrechnung auf Kostenstellen
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