Der Dienstleister muss sich die Erfüllung der übernommenen Aufgabe bezahlen lassen. Dabei entstehen die eigentlichen Kosten des Outsourcing, die das Pendant zu den bisher im eigenen Unternehmen angefallenen Kosten darstellen. Die Rechnungsbeträge des Partners sollten unter den bisherigen eigenen Kosten liegen, die Summe der monetären und nichtmonetären Nachteile sollte die Summe der Vorteile nicht übersteigen.
Die eigentlichen Kosten des Outsourcing enthalten die Angebote der möglichen Partner. Es gibt in der Regel drei Komponenten, die in der regelmäßigen, meist monatlichen Rechnung anfallen (vgl. auch Tab. 3):
1. Pauschale
Abhängig von der Notwendigkeit, Investitionen durchführen zu müssen, wird der Dienstleister eine mehr oder weniger hohe monatliche Pauschale in Rechnung stellen. Diese deckt fixe Kosten wie Räume, Maschinen, Computer, Programme, aber auch Mitarbeiter ab. In einigen Bereichen (z. B. der verlängerten Werkbank) sind solche Pauschalen nicht üblich. Sie werden dann als Aufschlag zum Stückpreis verrechnet.
2. Leistungsabhängige Kosten
Um eine gerechte Kostenbelastung zu erreichen, basieren immer mehr Verträge auf einer Bezahlung in Abhängigkeit von einer rein numerischen Leistung. Die Anzahl der Buchungen innerhalb der Buchhaltung könnte eine solche Messgröße sein, die Zahl der Besuche des Außendienstes, die Menge der eingesetzten Arbeitsstunden oder die Anzahl der Lagerbewegungen sind weitere Beispiele aus anderen Bereichen. Besonderes Augenmerk verlangen Leistungen, die zwar zum Aufgabenbereich gehören, jedoch unplanbar und unregelmäßig anfallen.
3. Kosten für Sonderleistungen
Hierunter fallen die Aufwendungen des Dienstleisters für Veränderungen in den Abläufen oder die Einrichtung neuer Abläufe. Zum normalen Arbeitsfeld der Dienstleistung gehörende Vorgänge ...