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Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation

Prof. Dr. jur. Tobias Huep
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Das in der Vergangenheit bewährte System tarifvertraglicher (Mindest-)Lohnfindung ist in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Durch das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" wurden die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen modifiziert und der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erweitert. Schließlich hat der Gesetzgeber zum 1.1.2015 erstmals einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde für alle Arbeitnehmer eingeführt. Von 1.1.2022 bis 30.6.2022 betrug er 9,82 EUR, seit 1.7.2022 10,45 EUR, seit 1.10.2022 12 EUR und seit 1.1.2024 12,41 EUR. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1.1.2025 12,82 EUR pro Zeitstunde.

Damit kann sich ein Mindestlohnanspruch aus dem Gesetz ergeben, aber auch aus einem Tarifvertrag. Ein tarifvertraglicher Anspruch darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

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