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Lüftungstechnische Anlagen

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †, Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Durch lüftungstechnische Anlagen wird Raumluft durch Zuführen von Außenluft und Abführen verunreinigter oder verbrauchter Luft kontinuierlich ausgetauscht. Lüftungstechnische Anlagen stellen Atemluft zur Verfügung, die frei von schädlichen Gefahrstoffkonzentrationen ist und über ausreichend Sauerstoff verfügt. Lüftungstechnische Anlagen werden bei Arbeiten eingesetzt, bei denen eine natürliche Lüftung nicht vorhanden oder diese nicht ausreichend ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

ASR A3.6 "Lüftung", DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen".

1 Grundlagen

Lüftung ist eine Schutzmaßnahme, die anzuwenden ist, um in umschlossenen Arbeitsräumen (auch Sozialräumen, Tagesunterkünften auf Baustellen oder Arbeitsräume unter Tage) gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Bei brennbaren Luftverunreinigungen ist dadurch eine mögliche Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden (DGUV-R 109-002). Darüber hinaus soll durch Lüftung die Ausbreitung von Luftverunreinigungen auf andere Bereiche vermieden bzw. reduziert werden.

Das ist besonders dann erforderlich, wenn die Innenraumluftqualität durch Stoffe, Feuchtigkeit oder Wärme beeinträchtigt wird. Diese werden in Abschn. 4.1 ASR A3.6 als Lasten bezeichnet. Maßnahmen zur Lastenbeseitigung sind:

  • Last vermeiden,
  • Last minimieren,
  • Quelle kapseln,
  • Last quellennah abführen.

Maßnahmen gegen das Eindringen von Lasten in unbelastete Arbeitsräume sind:

  • Luftführung,
  • Schleusen,
  • Abtrennungen.

Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, sind geeignete erweiternde Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Lüftung verstärken, Raumnutzung ändern, Beschäftigte in andere Räume umsetzen als trennende Schutzmaßnahme, eine Raumlufttechnische Anlage einbauen oder anpassen).

2 Lüftung und lüftungstechnische Anlagen

2.1 Lüftung

Abschn. 5 ASR A3.6 beschreibt...

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