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Ländergesetze zum Bildungsurlaub: Allgemeiner Teil / 4.4 Beispiele

Joachim Just
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Rz. 21

Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt):

  • Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands
  • Lehrveranstaltung, die der Schulung von Referenten dient, die ihrerseits in Weiterbildungsveranstaltungen unterrichten sollen[1]
  • Besichtigung von Kultur- und Geschichtsdenkmälern des Altertums in der damaligen Sowjetunion[2]
  • "Anlage und Pflege von Hecken in der freien Landschaft" eines Elektrotechnikers[3]
  • "Rund um den ökologischen Alltag für Krankenschwester"[4]
  • "Wann ist der Mann ein Mann?" auf der Insel Norderney[5]
  • "Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs"[6]
  • "Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern"[7]
  • "Das Meer – Ressource und Abfalleimer"[8]
  • Abschlussprüfung einer mehrjährigen Bildungsmaßnahme[9]
  • Rhetorik-Kurs für CNC-Maschinenführer[10]
  • "Selbsthilfeprojekte und Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel der Region Rio de Janeiro" eines technischen Angestellten eines Zechenbetriebes, die während einer Brasilienreise durchgeführt wird und wesentlich aus Exkursionen, Rundfahrten und Besichtigungen besteht[11]
  • "Zur aktuellen politischen und sozialen Situation in Cuba" mit Flug nach Havanna[12]
  • "Misstraut den Grünanlagen – Von Mendelsohn zum Teufelsberg"[13]

Als zulässige Themen für Weiterbildungsveranstaltungen wurden dagegen anerkannt:

  • "Der Berg ruft nicht mehr – er kommt. Sanfter Alpentourismus"[14]
  • Rhetorik und Kommunikation für Frauen[15]
  • "Prag: Stadt der Medien" für Berufsberaterin[16]
  • "Europäischer Binnenmarkt und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinteressen" in Brüssel für eine Angestellte der Zuckerindust...

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