Zusammenfassung
Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass Kostensenkungsmaßnahmen in diesem Bereich besonders im Fokus stehen.
Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit oder Kürzung von freiwilligen Sozialleistungen sind weitere Möglichkeiten.
Grundsätzlich ist bei allen Kostensenkungsmaßnahmen zu prüfen, in welchem Zeitraum sie die Ertragssituation und die Liquiditätssituation verbessern. Dies muss nicht parallel erfolgen. Häufig wird kurzfristig die Ertragssituation verbessert, während die Liquidität weiter belastet wird.
Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und was rechtlich zu beachten ist, wird nachfolgend zusammengefasst. Insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einige Maßnahmen die Mitwirkung des Betriebsrats oder gar das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmer voraussetzen.
1 Einseitig durch den Arbeitgeber umsetzbare Einsparmöglichkeiten
Die kurzfristig und einseitig durch den Arbeitgeber umsetzbaren Maßnahmen verbessern sowohl die Ertrags- als auch die Liquiditätssituation in gleichem Maße. Sie sollten deswegen als erste Kostensenkungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt werden.
1.1 Abbau von Leiharbeitern, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge
Eine sofortige oder jedenfalls sehr schnelle Einsparwirkung kann der Arbeitgeber durch den Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Betrieb erzielen. Die Fristen und Konditionen hierfür ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der mit dem Verleihunternehmen abgeschlossen wurde. Es sind keine arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten und der Betriebsrat muss – anders als bei der Einstellung – nicht beteiligt werden.
Leiharbeiter-Kurzarbeit
Im Normalfall dürfen im Unternehmen während der Kurzarbeit keine Leiharbeitnehmer...