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Jobticket / 4 Deutschland-Ticket als Jobticket

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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4.1 Anwendungsbereich

Deutschland-Tickets sind auch als Jobtickets erhältlich. Der Ausgabepreis beträgt monatlich 63 EUR (2025: 58 EUR). Die Tickets werden im Abo ausgegeben, welches monatlich kündbar ist. Der Geltungsbereich dieses Fahrausweises ist auf den Regionalverkehr beschränkt, also z. B. Straßen-, S- und U-Bahnen, Züge und Busse im Regionalverkehr (z. B. Interregio oder Regional Express). Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Benutzung von Fernzügen, z. B. ICE, IC oder EC.

Deutschland-Ticket als vorherrschende Tarifvariante

I. d. R. wurden mit der Einführung des Deutschland-Tickets die bereits bestehenden Monatstickets nach Vorankündigung durch die Verkehrsverbünde auf das Deutschland-Ticket umgestellt. Nur in Einzelfällen halten Abonnenten an den vorherigen Tarifen fest und nehmen das Deutschland-Ticket nicht ab, z. B. wenn die Mitnahme von Fahrrädern oder weiteren Personen ab bestimmten Uhrzeiten oder am Wochenende kostenlos möglich ist.

4.2 5-%-Rabatt bei Arbeitgeber-Zuschuss

Beteiligt sich der Arbeitgeber am Deutschland-Ticket mit einem Mindestzuschuss i. H. v. 25 % auf den Ausgabepreis von 63 EUR (= 15,75 EUR) im Jahr 2026, reduziert sich der Ausgabepreis um 5 % (= 3,15 EUR). Voraussetzung für diesen sog. Übergangsabschlag ist, dass der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb eine Rahmenvereinbarung abschließt. Unter den gegenwärtigen Bedingungen kostet den Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket im Jahr 2026 als Jobticket max. 44,10 EUR. Der Arbeitgeber kann natürlich auch den gesamten (reduzierten) Ticketpreis 2026 von 59,85 EUR übernehmen.

Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschland-Ticket als Jobticket ist bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten des Tickets dem Grunde nach steuerfrei.[1] Zahlt der Arbeitgeber allerdings höhere Zuschüsse als die tatsächlich anfallenden Kosten, führt dieses insoweit zu steuerpflichti...

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