Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
4.1 Anwendungsbereich
Deutschland-Tickets sind auch als Jobtickets erhältlich. Der Ausgabepreis beträgt monatlich 63 EUR (2025: 58 EUR). Die Tickets werden im Abo ausgegeben, welches monatlich kündbar ist. Der Geltungsbereich dieses Fahrausweises ist auf den Regionalverkehr beschränkt, also z. B. Straßen-, S- und U-Bahnen, Züge und Busse im Regionalverkehr (z. B. Interregio oder Regional Express). Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Benutzung von Fernzügen, z. B. ICE, IC oder EC.
Deutschland-Ticket als vorherrschende Tarifvariante
I. d. R. wurden mit der Einführung des Deutschland-Tickets die bereits bestehenden Monatstickets nach Vorankündigung durch die Verkehrsverbünde auf das Deutschland-Ticket umgestellt. Nur in Einzelfällen halten Abonnenten an den vorherigen Tarifen fest und nehmen das Deutschland-Ticket nicht ab, z. B. wenn die Mitnahme von Fahrrädern oder weiteren Personen ab bestimmten Uhrzeiten oder am Wochenende kostenlos möglich ist.
4.2 5-%-Rabatt bei Arbeitgeber-Zuschuss
Beteiligt sich der Arbeitgeber am Deutschland-Ticket mit einem Mindestzuschuss i. H. v. 25 % auf den Ausgabepreis von 63 EUR (= 15,75 EUR) im Jahr 2026, reduziert sich der Ausgabepreis um 5 % (= 3,15 EUR). Voraussetzung für diesen sog. Übergangsabschlag ist, dass der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb eine Rahmenvereinbarung abschließt. Unter den gegenwärtigen Bedingungen kostet den Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket im Jahr 2026 als Jobticket max. 44,10 EUR. Der Arbeitgeber kann natürlich auch den gesamten (reduzierten) Ticketpreis 2026 von 59,85 EUR übernehmen.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschland-Ticket als Jobticket ist bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten des Tickets dem Grunde nach steuerfrei. Zahlt der Arbeitgeber allerdings höhere Zuschüsse als die tatsächlich anfallenden Kosten, führt dieses insoweit zu steuerpflichti...