Bei den Verfahren der Kostenstellenumlage wird zwischen dem Treppen- oder Stufenleiterverfahren und dem Anbauverfahren unterschieden.
Anbauverfahren
Beim Anbauverfahren werden die auf Hilfskostenstellen gesammelten Kosten ausschließlich auf Hauptkostenstellen verrechnet. Leistungsbeziehungen, die zwischen den Hilfskostenstellen bestehen, werden nicht berücksichtigt.
Stufenleiterverfahren
Bei Treppen- oder Stufenleiterverfahren werden bei der Verrechnung auch Leistungen berücksichtigt und abgerechnet, die von einer Hilfskostenstelle für eine andere Hilfsstelle erbracht worden sind. Bei der Durchführung des Stufenleiterverfahrens muss aber bedacht werden, dass eine Verrechnung nur möglich ist, wenn die leistende Kostenstelle der empfangenden Kostenstelle abrechnungstechnisch vorgelagert ist. Eine Verrechnung ist ja nur in eine Richtung möglich. Bezogen auf das Beispiel in Abb. 2 bedeutet dies, dass die Hilfskostenstelle 1 nur liefernde Kostenstelle für alle anderen Kostenstellen sein darf und die Hilfskostenstellen 2 und 3 ebenfalls nur Lieferanten für andere Kostenstellen sein dürfen. Die Hilfskostenstellen müssen in der Reihenfolge also möglichst so angeordnet werden, dass sich zunächst die Stelle vollständig entlastet, die die anderen Hilfskostenstellen gar nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch nehmen. Dann ist die Hilfskostenstelle abzurechnen, die die jetzt noch verbleibenden Kostenstellen am wenigsten beansprucht usw. Am Ende des Verrechnungsvorgangs sind alle Hilfskostenstellen abgerechnet und alle Kosten den Hauptkostenstellen zugeordnet.
Abb. 2: Beispiele für die grundlegende Funktionsweise des Anbau- und Treppenverfahrens
Vor- und Nachteile
Die Verfahren der Kostenstellenumlage eignen sich vor allem für kleine Betriebe mit wenigen Kostenstellen, die nur in ger...